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Text von Seite 43 aus dem Katalog Schneckengetriebe, Getriebemotoren

Seite 43 aus dem Katalog Schneckengetriebe, Getriebemotoren von GFC AntriebsSysteme GmbH

Betriebsanleitung
(Auszug)

1. Einleitung Die Einhaltung der aufgeführten Vorschriften und Hinweise ist die Voraussetzung für einen störungsfreien Betrieb. Nichteinhaltung schließt jegliche Gewährleistungsansprüche aus. Die Montage, die Inbetriebnahme und die Wartungsarbeiten dürfen ausschließlich durch qualifiziertes Fachpersonal unter Berücksichtigung • dieser Anleitung • aller anderen zum Antrieb gehörenden Betriebsanleitungen • der bestehenden gültigen nationalen / regionalen Vorschriften (Sicherheit/ Unfallverhütung) erfolgen. Bei Nichtbeachtung der genannten Forderungen können spannungsführende und rotierende Teile des Antriebes schwere oder tödliche Verletzungen verursachen. Sicherheitsvorkehrungen: Gemäß dem Gesetz über technische Arbeitsmittel vom 24.06.1986 müssen umlaufende Teile vom Betreiber gegen unbeabsichtigtes Be4rühren gesichert werden.

3. Aufstellen des Antriebes 3.1. Vorbemerkungen Der Antrieb darf nur montiert werden, wenn folgende Vorraussetzungen erfüllt sind: • die Angaben auf den Typenschildern von Motor und Getriebe müssen mit den im Vertrag vereinbarten Werten (Spannung, Frequenz, Moment, Drehzahl, Übersetzung, etc.) übereinstimmen • der Antrieb darf keine Beschädigungen aufweisen • Umgebungstemperatur: -10°C bis 30 °C • Einbauort ohne Chemikalien, Säuren, Gase etc. • Die Einbaulage des Getriebes muss mit den Angaben auf dem Typenschild übereinstimmen. Schmierung und Getriebeausführung wurden auf diese Einbaulage abgestimmt. • die Ölstandskontroll-, Ölablass- und die Entlüftungsschraube müssen frei zugänglich sein

2. Getriebelieferung 2.1. Ablieferungszustand Untersuchen Sie die Lieferung sofort nach Erhalt auf Transportschäden. Teilen Sie die eventuell vorhandenen Mängel dem Transportunternehmen bzw. dem Kundenservice der GFC AntriebsSysteme GmbH mit. Jeder Antrieb wird vor dem Versand einem Funktionslauf unterzogen. Während der Garantiezeit dürfen die Antriebe nur mit Genehmigung des Herstellers geöffnet werden, andernfalls erlischt der Gewährleistungsanspruch.

3.2. Entkonservierung Vor der Montage sind die blanken Teile vom Korrosionsschutzmittel zu befreien. Dafür können handelsübliche Reinigungsmittel verwendet werden. Es ist darauf zu achten, dass Radialwellendichtringe nicht mit dem Reinigungsmittel in Berührung kommen, um eine Beschädigung dieser zu vermeiden. • Aufgrund der Explosionsgefahr verbietet sich der Umgang mit offenem Feuer. • Bei der Entkonservierung muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden.

2.2. Konservierung Getriebeinnenkonservierung: • Getriebe mit Öl befüllt ⇒ ausreichend für 36 Monate • Getriebe ohne Ölfüllung ⇒ ausreichend für 12 Monate Getriebeaußenkonservierung: • blanke Teile ⇒ ausreichend für 6 Monate • Außenanstrich ⇒ 2- Komponentenfarbe auf Polyurethan-Basis Beschädigungen der Getriebeaußenkonservierung führen zum Versagen des Korrosionsschutzes und sind deshalb unverzüglich zu beseitigen. Die Laufzeit für die Konservierungsfristen beginnen mit der Entgegennahme des Getriebes.

3.3. Fundament / Maschinenrahmen Der Antrieb ist auf ein ebenes, schwingungsdämpfendes und verwindungssteifes Fundament bzw. Maschinenrahmen zu montieren. Der Unterbau muss auf die wirkenden Massen- und Antriebskräfte ausgelegt sein, so dass keine Zusatzkräfte auf den Antrieb durch Verspannen oder Verwinden entstehen können. Zur Befestigung der Getriebe auf dem Fundament sind Schrauben mit der Festigkeitsklasse entsprechend der Katalogangaben zu verwenden. Es ist darauf zu achten, dass der Schraubendurchmesser passend zu den Durchgangslöchern des Getriebes gewählt wird.

3.4. Austausch der Verschlussschraube Bei nicht eingeschraubter Entlüftungsschraube muss diese entsprechend der Betriebslage in das Getriebegehäuse eingeschraubt werden. Vor Inbetriebnahme ist eine Kontrolle des vorgegebenen bauformgerechten Ölstandes durchzuführen (siehe Abschnitt 6.3)

2.3. Transport und Lagerung Für den Transport der Getriebe sind geeignete Hebezeuge (Ringschrauben oder Traghaken) und Lastaufnahmemittel mit entsprechender Tragkraft zu verwenden. • Der Transport der Antriebe hat mit großer Sorgfalt zu erfolgen. Dies ist notwendig, um Personen- und Sachschäden zu verhindern. • Die Lagerung der Getriebe darf nur in geschlossenen Räumen und auf ebenen Flächen erfolgen. • Die Antriebe dürfen nicht übereinander gestapelt werden. • Die Lagerung hat so zu erfolgen, dass direkte Sonneneinstrahlung, Berührungsschäden, Bodenfeuchtigkeit und Erschütterungen ausgeschlossen sind. • Die relative Luftfeuchtigkeit darf 70% nicht übersteigen. • Bei Getriebe mit Lüfter hat der Transport nicht über die Schutzkappe zu erfolgen. Die Lagerzeit wird durch die in Abschnitt 2.2 genannten Fristen begrenzt. Durch eine ordnungsgemäße Nachkonservierung kann die Lagerzeit verlängert werden.

4. Montage 4.1. Allgemeine Hinweise • Abweichende Umgebungstemperaturen sind nicht zulässig, wir bitten um Rücksprache. • Das Einhalten der Typenschildangaben ist Vorraussetzung für einen sicheren Betrieb. • Das Getriebe oder der Getriebemotor darf keinem Wärmestau und der Abwärme von anderen Geräten ausgesetzt werden.

4.2.Getriebe mit freien Wellenenden • Im Interesse der Betriebssicherheit und eines geräuscharmen Laufes müssen die Wellen sehr sorgfältig ausgerichtet werden. • Die Montage darf auf keinen Fall durch Hammerschläge erfolgen, dies könnte Schädigungen an den Zahnflanken, der Wälzlager, dem Gehäuse und der Welle zur Folge haben. • Die Verwendung von starren Kupplungen und solcher Elemente, die Radialkräfte hervorrufen, z.B. Riemenscheiben, Zahnräder etc., hat unter Berücksichtigung der zulässigen Radialkräfte am An- bzw. Abtriebswellenende zu erfolgen.

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Katalogseite 43 aus dem Katalog Schneckengetriebe, Getriebemotoren, GFC AntriebsSysteme GmbH

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