Text von Seite 4 aus dem Katalog Oberlichtöffner-Systeme
Seite 4 aus dem Katalog Oberlichtöffner-Systeme von Geze GmbH
GEZE OberlichtöffnersystemeVorwort
Vorwort Wartung und Instandhaltung
Gemäß MBO sind Bauherren bzw. Eigentümer grundsätzlich zur ordnungsgemäßen Instandhaltung verpflichtet, da bauliche „Anlagen...() so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürliche Lebensgrundlage nicht gefährdert werden“. Bauprodukte dürfen ohne ordnungsgemäße Instandhaltung nicht verwendet werden. (vgl. §3 Abs. 1 und 2 MBO). Der Bauherr bzw. Auftraggeber hat für Wartung, Pflege und Inspektion selbständig Sorge zu tragen. Alle Bauteile sind regelmäßig auf Beschädigung oder Verformung zu überprüfen. Der Betreiber einer Lüftungsanlage ist verpflichtet, alle notwendigen Schutzvorkehrungen zu treffen, um Gefahren von Personen und Sachen, die sich im Gebäude befinden, ab zu wenden. Indem er durch regelmäßige Wartung der Lüftungsanlagen für deren Funktionalität Sorge trägt, verringert er ganz entscheidend die tatsächliche Schadensgefahr und zugleich sein Haftungsrisiko im Schadensfall. Wartung an GEZE Lüftungsanlagen sind nach Herstellerangaben unter Berücksichtigung der besonderen Betriebsbedingungen - jedoch mindestens einmal jährlich - durchzuführen. Insbesondere elektrische Oberlichtöffnersysteme sind durch eine autorisierte Fachfirma zu warten. Eine Auswahl von Regelungen und Gesetzen Grundgesetz Art. 2: „Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.“ MBO § 3, Abs. 1 (Fassung November 2002) „Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern, und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürliche Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.“
Wichtige Hinweise
Bei Montage und Demontage des Antriebs ist das Fenster gegen Abkippen oder Zuschlagen nicht gesichert! Die Einhaltung der jeweils örtlich geltenden Bauvorschriften sowie die allgemein geltenden Unfallverhütungsvorschriften, DIN-Normen und VDE-Bestimmungen muß gewährleistet sein. Ergänzend gelten für die elektrischen Oberlichtöffnersysteme die Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore BGR 232 vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften, Zentralstelle für Unfallverhütung und Arbeitsmedizin. Sämtliche Montage- und Installationsarbeiten sind durch Fachpersonal auszuführen. Montage (mech.): durch sachkundige Fenster- oder Metallbauer. Installation (elektr.): durch qualifizierte Elektrofirma. Weitere Hinweise zu Montage, Inbetriebnahme, Wartung entnehmen Sie bitte unseren Einbauzeichnungen und Anschlusspläne. Bei ein- oder auswärtsgehenden Kippflügeln müssen zusätzlich zum Oberlichtbeschlag Sicherungsscheren vorgesehen werden, welche die Kippbewegung des Flügels nach dem Aushängen der Öffnerschere begrenzen (siehe GEZE FPS Fang- und Putzsicherung).
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Eine Auswahl an Produkten und Dienstleistungen aus dem Lieferprogramm der Firma Geze GmbH:
Zutrittskontrollsysteme
Drehtüren
Glastrennwände
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Informationen zum kompletten Programm finden sich in den
Katalogen von Geze GmbH
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